AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrradcafé GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fahrradcafé GmbH und seinen Kund:innen. Sie betreffen insbesondere den Verkauf von Fahrrädern, Pedelecs und Zubehör, sowie Wartung, Reparatur und sonstige Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch mündliche oder schriftliche Beauftragung oder durch Übergabe der Ware zustande. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tag der Bestellung oder Beauftragung gültigen Preise. Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, bei Sonderbestellungen oder umfangreichen Reparaturen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Dies gilt auch für eingebautes Zubehör oder Ersatzteile.

5. Werkleistungen (Reparaturen, Wartung, Termine)

Reparaturen und Serviceleistungen werden nach bestem Wissen und handwerklicher Sorgfalt ausgeführt. Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich zugesagt. Mit Vereinbarung eines Termins wird ein Abgabetermin für das Fahrrad oder Pedelec festgelegt. Die Durchführung der Reparatur oder Inspektion erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.

Wichtig:

– Das Fahrrad muss spätestens 7 Tage nach Fertigstellung abgeholt werden. Danach berechnen wir eine Standgebühr von 3 EUR pro Tag.

– Sollte keine Fertigstellung erfolgen (z. B. bei Diagnose oder fehlender Rückmeldung) und keine weitere Absprache getroffen worden sein, muss das Fahrrad spätestens 14 Tage nach Abgabe abgeholt werden. Auch hier fällt danach eine Standgebühr von 3 EUR pro Tag an.

– Für Lastenfahrräder gilt: Diese müssen am selben Tag der Abgabe bis spätestens 17:30 Uhr wieder abgeholt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird das Fahrrad trotz mehrfacher Aufforderung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung oder vereinbartem Abholtermin abgeholt, behalten wir uns das Recht vor, es nach den gesetzlichen Vorschriften -insbesondere durch Selbsthilfeverkauf gemäß § 383 BGB – zu verwerten. Eine Entsorgung erfolgt nur dann, wenn das Fahrrad nachweislich wertlos ist, der Eigentümer nicht erreichbar ist und eine konkludente Eigentumsaufgabe vorliegt.

6. Abgabe von Fahrrädern/Pedelecs zur Reparatur oder Inspektion

Bei der Abgabe eines Fahrrads oder Pedelecs gehen wir grundsätzlich davon aus, dass es sich um einen Gebrauchsgegenstand mit möglichen Vorschäden an Material, Technik und Lack handelt.

Eine detaillierte Dokumentation eines (lack-)schadenfreien Zustands gehört nicht zu unserem Aufgabenbereich. Wenn der Kunde eine solche Dokumentation wünscht, muss er dies bei Abgabe ausdrücklich mitteilen. In diesem Fall führen wir gegen eine Pauschale von 15 EUR brutto eine entsprechende Fotodokumentation durch.

Alternativ kann der Kunde selbst eine Dokumentation bei Abgabe vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Etwaige Schäden oder Abweichungen müssen unmittelbar bei Abholung des Fahrrads/Pedelecs geprüft und gegebenenfalls sofort reklamiert werden. Spätere Reklamationen können wir leider nicht anerkennen.

7. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Keine Haftung übernehmen wir für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, natürlichen Verschleiß, Witterungseinflüsse, Dritteinwirkung oder nicht sachgemäße Lagerung.

8. Garantie und Gewährleistung

Für Neuwaren gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile (z. B. Bremsbeläge, Ketten, Reifen) sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Pflege oder äußere Einflüsse. Für durchgeführte Reparaturen übernehmen wir eine Gewährleistung von 6 Monaten auf die erbrachte Leistung – nicht auf das gesamte Fahrrad.

9. Leihfahrräder & Testbikes

Leih- oder Testfahrräder sind pfleglich zu behandeln. Schäden, die über normale Nutzung hinausgehen (z. B. Stürze, Vandalismus, unsachgemäßer Transport), sind vom Kunden zu tragen. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, sie ist zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich

vorgeschrieben. Weitere Hinweise finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Scroll to Top